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   BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75   

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https://dejure.org/1977,1798
BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75 (https://dejure.org/1977,1798)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1977 - V ZR 48/75 (https://dejure.org/1977,1798)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1977 - V ZR 48/75 (https://dejure.org/1977,1798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des engen Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Schenker und dem Beschenkten - Grober Undank des Beschenkten - Schwere Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker - Schwere Verfehlung des Beschenkten gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 213
  • MDR 1977, 827
  • DB 1977, 1943
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75
    Mit der Revision ist allerdings davon auszugehen, daß auch bei der Auslegung des bürgerlichen Rechts die im Grundrechtsabschnitt des Grundgesetzes errichtete objektive Wertordnung mitzuberücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 7, 198, 205) und daß dies auch für die in Art. 6 GG ausgesprochene staatliche Verpflichtung zum Schütze der (Ehe und) Familie gilt (vgl. BGHZ 6, 360, 365 f - räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe; BAG NJW 1957, 1688, 1689 f - Zölibatsklausel).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51

    Schutz der Ehefrau gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75
    Mit der Revision ist allerdings davon auszugehen, daß auch bei der Auslegung des bürgerlichen Rechts die im Grundrechtsabschnitt des Grundgesetzes errichtete objektive Wertordnung mitzuberücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 7, 198, 205) und daß dies auch für die in Art. 6 GG ausgesprochene staatliche Verpflichtung zum Schütze der (Ehe und) Familie gilt (vgl. BGHZ 6, 360, 365 f - räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe; BAG NJW 1957, 1688, 1689 f - Zölibatsklausel).
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75
    Mit der Revision ist allerdings davon auszugehen, daß auch bei der Auslegung des bürgerlichen Rechts die im Grundrechtsabschnitt des Grundgesetzes errichtete objektive Wertordnung mitzuberücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 7, 198, 205) und daß dies auch für die in Art. 6 GG ausgesprochene staatliche Verpflichtung zum Schütze der (Ehe und) Familie gilt (vgl. BGHZ 6, 360, 365 f - räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe; BAG NJW 1957, 1688, 1689 f - Zölibatsklausel).
  • BGH, 23.01.1967 - II ZR 166/65

    Ehegatten-Kommanditgesellschaft. Übernahmeklage

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob dem angegriffenen Urteil ein Irrtum über den Rechtsbegriff zu entnehmen ist (Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. § 530 Rdn. 5 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH Urteil vom 21. Januar 1967 - II ZR 166/65 - NJW 1967, 1081, 1082) und ob das Berufungsgericht von der Revision aufgezeigten Prozeßstoff übergangen hat.
  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Eine schwere Verfehlung setzt objektiv ein bestimmtes Maß von Schwere und subjektiv einen erkennbaren Mangel an Dankbarkeit voraus (BGH LM BGB § 530 Nr. 7 m.w.Nachw. = NJW 1978, 213, 214 [BGH 25.03.1977 - V ZR 48/75]; WM 1982, 1057 - FamRZ 1982, 1066).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 530 Abs. 1 BGB setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen läßt, voraus (st. Rspr., z.b. Senatsurt. v. 25. März 1977, V ZR 48/75, NJW 1978, 213, 214 und v. 9. Juli 1982, V ZR 142/81, WM 1982, 1057; BGHZ 87, 145, 149) [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82].
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99

    Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen

    Gefordert ist eine Verfehlung, die objektiv ein gewisses Maß an Schwere erreicht und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die auf Undankbarkeit deutet bzw. auf eine ethische und moralische Fehleinstellung des Beschenkten schließen läßt (st. Rpsr.; BGH, NJW 1978, 213, 214; BGHZ 87, 145 = NJW 1983, 1611, 1612; BGH, NJW 1992, 183; BGH, NJW 1999, 1623; OLG Bamberg, OLGR 1998, 12; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 530 Rdnr. 5; Staudinger-Cremer, BGB, 13. Aufl., § 530 Rdnr. 5 ff.; MünchKomm/Kollhosser, BGB, 3. Aufl., § 530 Rdnr. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82

    Grober Undank bei Verfehlung eines Dritten - Verzeihung

    Unter diesen Umständen konnte nämlich der Kern der Antragsbegründung, daß der Bruder der Beklagten Gegenstände aus dem Haus entfernt habe, daß dies mutmaßlich auf den Einfluß des Klägers zurückzuführen sei, daß sich der Kläger selbst einmal in die Wohnung in S. R. begeben und dort Gegenstände an sich genommen habe, entgegen der Würdigung des Berufungsgerichts einen gewissen realen Hintergrund haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.3.1977 - V ZR 48/75 - LM BGB § 530 Nr. 7 unter II).
  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 10/92

    Widerruf einer Schenkung - Begriff der schweren Verfehlung - Undank -

    Ihm kommt aber, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kein erhöhtes Gewicht zu; der Schutz der Familie erfordert schenkungsrechtlich keine erhöhte Rücksichtnahme gegenüber einem Schenker, der mit dem Beschenkten in aufsteigender Linie verwandt ist (BGH, Urt. v. 4. Oktober 1977 - V ZR 48/75, NJW 1978, 213, 214).

    Für diese Behauptung bestand im Hinblick auf den unter Beweis gestellten Vortrag, die erste Ehefrau des Klägers habe diesen durch einen Detektiv überwachen lassen, immerhin ein gewisser "realer" Hintergrund (vgl. BGH, Urt. v. 4. Oktober 1977 a.a.O. S. 214; BGHZ 91, 273, 275).

  • BGH, 28.10.1982 - IX ZR 62/82

    Möglichkeit des Widerrufs einer Schenkung innerhalb einer Ehe - Widerruf einer

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob dem angegriffenen Urteil ein Irrtum über den Rechtsbegriff zu entnehmen ist und ob das Berufungsgericht von der Revision aufgezeigten Prozeßstoff übergangen hat (BGH LM BGB § 530 Nr. 7 = NJW 1978, 213 m. Nachw.).
  • BGH, 11.01.1980 - V ZR 155/78
    Auch der im Berufungsurteil hervorgehobene Umstand, daß sich der Antrag gegen den eigenen Vater richtete, besagt nichts darüber, ob der Beklagte sich der Haltlosigkeit seiner Angaben bewußt war (vgl. auch Senatsurteil vom 25. März 1977, V ZR 48/75, NJW 1978, 213).
  • BGH, 09.07.1982 - V ZR 142/81

    Anspruch auf Herausgabe und Übereignung eines Grundstücks bei einem Widerruf

    Eine "schwere Verfehlung" im Sinne des § 530 BGB setzt objektiv ein bestimmtes Maß von Schwere und subjektiv einen erkennbaren Mangel an Dankbarkeit voraus (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1977, V ZR 48/75, LM BGB § 530 Nr. 7 m.w.N. = NJW 1978, 213, 214).
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